Dialogmarketing nach neuer EU-DSGVO

Dialogmarketing nach neuer EU-DSGVO


Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die für jedes Unternehmen gilt und umfassende Maßnahmen erfordert. Obwohl das Thema schon seit langer Zeit präsent ist, wird es von vielen Unternehmen noch immer nicht ausreichend angegangen. Bereits in wenigen Monaten drohen empfindliche Bußgelder. In allen Bereichen des Online-Marketings, wie im Newsletterversand, Remarketing oder Social Media, spielt die Berücksichtigung des Datenschutzes eine bedeutende Rolle.

Wie wirkt sich die EU-DSGVO im Dialogmarketing aus? 


Wie bisher müssen Sie für den Versand von Werbe-E-Mails die ausdrückliche zweckgebundene Einwilligung des Adressaten einholen. Die Einwilligung muss freiwillig und nachvollziehbar sein. Dazu wird in dem Online-Formular eine leere Checkbox eingefügt, die aktiv anzuklicken ist. Nur die für das jeweilige Angebot unabdinglichen Daten dürfen als *required erhoben werden. Der User muss seine Anmeldung anschließend über einen Link in einer Bestätigungsmail nochmals verifizieren. Eine Koppelung von Werbe-Einwilligung oder Newsletter-Abo an ein Produkt oder eine Leistung ist nicht erlaubt. Im Rahmen der Einwilligung ist auf das jederzeitige Widerrufsrecht hinzuweisen, ebenso muss es in jeder einzelnen E-Mail eine Abmeldemöglichkeit geben. Zum Nachweis des rechtmäßigen Double Opt-In ist jeder Schritt des Double-Opt-In-Verfahrens in einer Datenbank zu protokollieren. Dies erfordert u.U. eine technische Lösung zusätzlich zu der verwendeten Newsletter-Software, sofern diese allein diese Vorgabe nicht umsetzen kann.

Wenn Ihre alten Einwilligungen die genannten Anforderungen der EU-DSGVO (Freiwilligkeit, Zweckgebundenheit, Widerrufsrecht, Protokollierung) nachweislich bereits erfüllen, dürfen diese weiter genutzt werden.

Demnächst unzulässig werdende Datenbestände können auf dem Weg zur EU-DSGVO noch gerettet werden, indem über entsprechende Aktionen eine neue ausdrückliche Erlaubnis per nachweisbarem Double Opt-In generiert wird. Nicht genutzte und unrechtmäßig erhobene Daten sollten Sie aus dem Datenbestand entfernen.



  Welche Daten dürfen auch ohne Double-Opt-In verwendet werden


Die sogenannte Erforderlichkeit der Datenverarbeitung erlaubt die Erhebung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages, für vorvertragliche Maßnahmen auf eine Anfrage hin (bspw. per Kontaktformular oder E-Mail) oder zur Erfüllung steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen. Ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung kann auch für Direktwerbung gelten, sofern es mit den schutzwürdigen Interessen des Betroffenen abgewogen ist und beim Einsammeln der Adressen die Werbeabsicht erkennbar ist.

Weiterhin zulässig sind E-Mails ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung an aktuelle Vertragskunden, deren Adresse mit Hinweis auf die Verwendung zu Werbezwecken sowie auf die Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out) erhoben wurde (bspw. im Rahmen einer Beratungseinwilligung), sofern die Adresse zur Werbung für ähnliche Angebote verwendet wird. Soll an Bestandskunden darüber hinausgehende Werbung versendet werden, ist eine gesonderte Werbe-Einwilligung einzuholen. Im Rahmen von Events können mit entsprechendem schriftlichen Nachweis ebenfalls neue Adressaten in den E-Mail-Verteiler aufgenommenen werden. Aber auch diese Empfänger müssen dann als erstes eine Double-Opt-In Mail bekommen und den Bestätigungs-Link klicken.


Mehr Transparenz: Verfahrensverzeichnis und Auftragsverarbeitungsverträge


Alle Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten müssen in einem Verfahrensverzeichnis dokumentiert werden. Die Unternehmensführung ist persönlich verantwortlich und haftbar dafür, dass dieses Verzeichnis erstellt und aktualisiert wird. Zu jedem Verfahren, so auch zum Newslettersystem, muss aufgeführt sein, auf welcher rechtlichen Grundlage es steht, zu welchem Zweck und wie die Daten verarbeitet werden.

Auch die Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung sind anzupassen. Die neuen Auftragsverarbeitungsverträge erfassen das Auftragsverhältnis mit sämtlichen eingebundenen Subunternehmen - dazu zählen neben den unmittelbar beauftragten Dienstleistern wie dem Newsletter-Anbieter beispielsweise auch Cloud-Anbieter und Google Analytics.


Welche Betroffenenrechte sind zu gewährleisten


Die EU-DSGVO gibt den Betroffenen das Recht, ihre personenbezogenen Daten anzufordern und auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Um die erforderliche Portabilität der Daten zu gewährleisten, muss das System den Datenexport in üblichen Formaten oder über eine Schnittstelle erlauben.

Neu ist das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“: wenn Kunden ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen oder die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist, können sie verlangen, dass ihre Daten vollständig gelöscht werden. Das Unternehmen muss dann sicherstellen, dass alle angebundenen Datenverarbeiter die Daten ebenfalls löschen.


*Dieser Artikel stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

Mit den richtigen Keywords die richtigen Zielgruppen und bessere Google-Rankings erreichen


Webseiten und Beiträge sollten in erster Linie für Menschen optimiert sein. Mit einem ansprechenden Titel sowie mit hochwertigem und spannendem Content steigen die Chancen, dass Inhalte häufig aufgerufen und geteilt werden und nachhaltig ranken. Um die richtigen Kunden zu erreichen sowie mehr organischen Traffic zu erhalten, sind Keywords wichtig. In Domain und Titel sollten relevante Keywords enthalten sein. Hinsichtlich der semantischen Suche durch Google sollten sie insbesondere im Content themenumfassend hergeleitet und integriert sein. Im Sinne einer Verdichtung von Keywords und Content enthält der optimale Text themenrelevante und -verwandte Keywords sowie unterschiedliche Keyword-Variationen in sinnvoller Weise. Eine Keyword-Density von zwei bis drei Prozent gilt als grober Orientierungswert.

Wie finden Sie gute Keywords und Wortgruppen

In erster Linie kommt es auf Keywords an, die die richtigen Besucher im Sinne einer Zieldefinition bringen. In der Regel geht es nicht nur darum, möglichst viele Besucher zu bekommen, sondern Interessenten zu gewinnen, einen Lead oder Umsatz zu generieren. Um Aussagen darüber zu treffen, welche Keywords Umsatz oder Leads bringen, kann man im Google Analytics Account die Auswertungsmöglichkeiten zu Adwords-Kampagnen/Keywords nutzen.

Für die Keyword-Recherche gibt es etliche Tools, allen voran der Google Keyword Planer https://adwords.google.com/home/tools/keyword-planner/. Google Suggest und Ubersuggest https://ubersuggest.io/ sind für die Vorab-Recherche hilfreich.

Nachdem Sie selbst sich in die Lage des Suchenden versetzt und Ideen, Synonyme und relevante Kontexte gesammelt haben, nutzen Sie den Keyword Planer, um zu den gesammelten Keywords Suchanfragen und Gegentreffer in den Suchergebnissen zu filtern. Das Keyword-Tool hilft zudem dabei, mehr relevante und profitable Keywords und neue Keyword-Ideen zu finden.

Vorteilhaft auf dem Weg zu dem idealen Keyword ist eine hohe Anzahl Suchanfragen im Verhältnis zu einem geringen Wettbewerb. Dies ist oft mit einer alternativen Keyword-Variante oder Kombination besser zu erreichen als mit einem Schlagwort, dass sich in allen möglichen Branchen, Bereichen und Webseiten wiederfindet und so eher in der Konkurrenz untergeht. Bei informellen Landingpages wird möglichst präzise die angebotene Problemlösung plus Bereich verwendet, also ein Mid-Tail-Keyword. Insbesondere da, wo Nutzer die informelle Suche bereits abgeschlossen haben und eine spezifische Transaktion beabsichtigen, bieten sich Longtail-/ Nischen-Keywords an.



In einem so dynamischen Umfeld wie im Online Marketing kann die Keyword-Recherche keine einmalige Maßnahme sein. Die Effizienz der festgelegten Keywords muss permanent gemessen werden, um bei Veränderungen anzupassen. In Google Analytics sehen Sie unter den organischen Besucherquellen, über welche Keywords Besucher zu Ihrer Website gelangt sind.



Website und Datenschutz - was ist zu beachten

Im rechtlichen Bereich ergeben sich immer wieder neue Anforderungen, die beim Internetauftritt zu beachten sind. Grundsätzlich ist für eine abmahnsichere Website neben dem korrekten Impressum vor allem die Umsetzung von Datenschutzvorgaben wichtig.

In drei Schritten zur datenschutzkonformen Webanalyse

1.  Nutzungsprofile von Besuchern dürfen nur anonymisiert erfasst und verarbeitet werden. Vollständige IP-Adressen sind personenbezogen - um diese wie gefordert nur anonymisiert und unvollständig zu speichern, ist im Quellcode eine Ergänzung vorzunehmen. 
Mit Hilfe der Code-Erweiterung "anonymizeIP" werden die letzten 8 Bit der IP-Adressen gelöscht. Pseudonyme und personenbezogene Daten müssen stets voneinander getrennt sein.

2.  Mit dem Anbieter des genutzten Webanalysetools, bspw. Google Analytics, muss ein schriftlicher Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden. Einen Vertragsentwurf können Sie hier downloaden. Wer bis dato bereits Daten erhoben hat, sollte den alten Account löschen.

3.  Um der Hinweispflicht über die Datenerhebung und -verarbeitung nachzukommen, muss auf der Website eine separate Seite mit der Datenschutzerklärung platziert werden, die von jeder Seite aus per Klick erreichbar ist, am besten im Footer. Die geforderte Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenerhebung von Google wird hier ebenfalls integriert. Über e-Recht24 lässt sich die Datenschutzerklärung schnell und einfach erstellen.


Datenschutz für Social Media User


Um die Übermittlung von Nutzerdaten zwischen Website und Social Media-Netzwerk zu verhindern, empfiehlt sich für die Social Media Buttons auf der Website die Zwei-Klick-Methode. Bevor der Nutzer eine Aktion über den Button ausführt, muss er ihn mit einem ersten Klick aktivieren.


Die Infos beziehen sich auf den aktuellen Stand 07/2017

Blockchain und die nächste Generation des Internets


„Blockchain“- wie diese Transaktions-Technologie zu verstehen ist und welches Potenzial sie über die Digital-Währung Bitcoin hinaus birgt, beschäftigt vermehrt Unternehmen und Institutionen. Sicherheit vor Manipulation und Korruption, effektivere und transparente Prozesse, weniger Kosten - diese Vorteile der Blockchain bieten Ansätze zu vielen Anwendungsfeldern. In Kombination zu bereits vorhandenen Möglichkeiten könnte Blockchain in der Zukunft eine revolutionäre Rolle spielen.

Auch für das Internet ist die Blockchain relevant: wenngleich das Internet ursprünglich als dezentrales Netzwerk geschaffen wurde, haben DNS-Server und Konzerne wie Facebook und Google durch zentrale Plattformen mit der Zeit die Kontrolle über den Datenaustausch übernommen - sie sind die Autoritäten hinsichtlich Nutzerdaten, so wie die Banken hinsichtlich der Abwicklung von Geldtransfers. Die Blockchain als universelle, anonymisierte dezentrale Datenbank ermöglicht einen weltweiten direkten Datenaustausch ohne zwischengeschaltete Autoritäten und kann, neben anderen Anwendungsfeldern, auch als Basis-Technologie für ein völlig unabhängiges Internet dienen.

Auf der Bitcoin Blockchain aufsetzende Software wie beispielsweise Blockstack ermöglicht die Nutzung verschiedener Web-Services mit nur einem einzigen Username, Nachrichten werden direkt „Peer-to-Peer“ zwischen den Benutzern versendet und es gibt ein dezentrales Domainsystem. Im Gegensatz zu Apps bei iOS und Android können im Blockstack-Appstore Apps geladen werden, deren UI components, Daten und Code auf dem eigenen Gerät verbleiben, also ohne einen fremden Server zu nutzen. Mit dem einfacheren und sichereren Identitätsmanagement, der Selbstbestimmung über die eigenen Daten und mit Weiterentwicklungen wie nutzerorientierten Apps und Services und dezentralen Social Media-Äquivalenten könnten Blockchain-basierte Internet-Lösungen an Akzeptanz und Popularität gewinnen.

Die Frage ist, wann und wie schnell können solche Systeme eine höhere Relevanz erreichen?
Wie können Grauzonen beseitigt werden? Welche Bedeutung, welche veränderten Anforderungen, welche Alternativen zu Facebook- und Google-Ads ergäben sich durch ein dezentrales Umfeld im Marketing, wo und wie sind die eigenen Zielgruppen erreichbar?

Online Marketing Trends 2017 - Neue Transaktionskanäle im E-Commerce

Social Commerce Transaktionen

Social Commerce ist die Zukunft im E-Commerce. Soziale Netzwerke werden verstärkt nicht nur im Empfehlungsmarketing sondern auch für E-Commerce-Transaktionen genutzt. Verbraucher erwarten es inzwischen, auf allen Kanälen angesprochen zu werden. Fast ein Drittel der Online-Käufer nutzt soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und Pinterest, um neue Produkte zu finden. Dem entsprechend haben diese Kanäle ihr Angebot mit Shopping-Funktionen erweitert, um auch den direkten Produktkauf zu vereinfachen. Hier einige Beispiele:

  • Pinterest „Buy it“-Button
  • Instagram "Shoppable Tags 
on Photos“
  • YouTube „TrueView for Shopping“ Kaufen-Buttons und hervorgehobene Produktinfos innerhalb von Videos
  • Facebook ermöglicht es, Onlineshops zu integrieren, über den Facebook Messenger Geld zu versenden… immer mehr neue E-Commerce-Features kommen hinzu.

Distributed Commerce

Distributed Commerce ergänzt das personalisierte Marketing um die Option, direkt im Kanal selbst zu kaufen und verkürzt so den Verkaufstrichter. Die Conversion kann sich damit sogar verdoppeln, weil Kunden direkt bequem kaufen können, ohne erst auf eine andere Seite umgeleitet zu werden. Marketingkanäle werden Absatzkanäle.

E-Mail-Payment

Auch E-Mails entwickeln sich zum Transaktionskanal, indem Käufe und Zahlungen direkt in der E-Mail durchgeführt werden können. Es gibt über entsprechende Anbieter die Möglichkeit, dem Kunden die Zahlungsdaten direkt mit einem eingebetteten Pay-Link via 
E-Mail zu senden, am besten mit einem integrierten „Pay now" -Button. Klickt der Kunde auf den Zahlungslink, wird er direkt auf die Transaktionsseite mit seinen Zahlungsdaten geführt und hat somit eine einfache und und schnelle Bezahlmöglichkeit.


DOM Kongress 2017

Nicht verpassen: den DOM-Kongress am 20. Mai! Die Geheimnisse des Online Marketing... mit Gelegenheit zu Praxis-Austausch und persönlichen Kontakten mit Gleichgesinnten und Experten.

Ralf Wenda, Dozent für Online Marketing bei IHK und ComcaveCollege, Coach und selbst erfolgreicher Unternehmer hat bereits im vergangenen Jahr den DOM-Kongress veranstaltet und lädt nun wieder zu diesem spannenden Event ein. Wer jetzt bucht, sichert sich schonmal einen Platz und profitiert außerdem von einem günstigeren Preis.

Qualifizierte Website-Besucher generieren, die "Marketingwaffe E-Mail-Marketing“ erfolgreich einsetzen, Produkte richtig vermarkten, Reichweite erhöhen, Affiliate Marketing - gerade im Online Marketing ist es wichtig, fortlaufend up to date zu sein. Der DOM-Kongress ist eine super Gelegenheit, aktuelles Online Marketing-Know How zu erhalten und sich auszutauschen.

          


Online Marketing Trends 2017 - Videomarketing mobil

Videomarketing mit neuen Möglichkeiten


Mittlerweile machen mobile Nutzer einen großen Anteil des Video-Traffics aus. Der vereinfachte Datenempfang dank LTE, die steigende Video-Qualität und große Beliebtheit von Video-Content sprechen auch in Zukunft für die Nutzung von Videomarketing. Besonders in den sozialen Netzwerken, sei es als Video-Ad, Live-Videos, Produktvideos… 



Mittendrin statt nur dabei


Inzwischen bereits etabliert und ziemlich cool sind vor allem 360-Grad-Videos, die der User via Smartphone oder VR-Headset betrachten kann. Sie laden ein, in virtuelle Realitäten einzutauchen und wirken durch das räumliche Erlebnis viel intensiver als ein herkömmliches Video. Bei VR-Videos wird das Filmmaterial mit einer 360-Grad-Kamera in mehrere Richtungen gleichzeitig aufgenommen. Wenn man sich das Video dann anschaut, kann man es in alle Richtungen verschieben und sich im virtuellen Raum umsehen. 360-Grad-Videos sind perfekt anwendbar im Bereich Großevents und Tourismus sowie im Marketing, um Produkte zu präsentieren und Prozesse zu veranschaulichen.



Online Marketing-Trends 2017 - Mobiloptimierung

Mobiloptimierung ist essentiell 

Die meisten Suchanfragen und Seitenaufrufe kommen inzwischen von mobilen Geräten, von daher ist es essentiell wichtig, Webseiten für die mobile Nutzung weiter zu optimieren. Verwenden Sie vor allem nutzerfreundliche Responsive Content-Varianten und setzen Sie auf eine stärkere Nutzung von Visualisierungen. Ziel sollte sein, die User-Experience zu verbessern, aber auch im eigenen Ranking werden optimierte Webseiten besser gestellt. Auch E-Mail-Kampagnen sollten immer mobil-optimiert sein.

 Wesentliche Faktoren für optimale mobile Seiten:
  • geringe Ladezeit z.B. mobiloptimierte Grafiken in einer Sprite-Datei u reduziertes CSS
  • schnell erfassbare und gut lesbare Inhalte durch guten Kontrast und Schriftgröße
  • auf das Wesentliche reduzierter Inhalt, passende Informationen
  • verständliche Symbole, touchable Elemente
  • Besucher werden nicht ausgeloggt

Google AMP-Standard

 

Vor gut einem Jahr hat Google einen neuen Web-Standard eingeführt: AMP (Accelerated Mobile Pages). AMP arbeitet mit einer eigenen HTML-Variante. Aufwändige Designs und Animationen sind hier nicht möglich - es gibt exakte Vorgaben, welche Elemente mit welchen Eigenschaften zu verwenden sind, relevante Inhalte werden zuerst geladen, Bilder, Werbung, Scroll-Inhalte später.

In der mobilen Suche werden Seiten, die eine AMP-Version aufweisen, aufgrund der geringeren Ladezeit bevorzugt ausgegeben, wobei der mobile User eine abgespeckte Variante der aufgerufenen Seite erhält. Ausserdem werden AMP-Seiten im Google-Cache behalten und so nochmal schneller abgerufen. Momentan eignet sich das Ganze vor allem für Blog-Seiten.

Auf der Website muss ein entsprechender Code hinterlegt werden, für Wordpress gibt es beispielsweise ein AMP-WP-Plugin. Die Seitenaufrufe der AMP-Version werden der eigentlichen Seite zugerechnet. In den Google Webmaster Tools können auch die Accelerated Mobile Pages gecheckt werden.




Online Marketing Trends 2017 - Remarketing

Remarketing

Retargeting/ Remarketing meint hoch relevante Werbeanzeigen, die gezielt an den Besucher der eigenen Website auf anderen Webseiten ausgespielt werden, nachdem er auf der eigenen Website etwas angesehen aber nicht die gewünschte Aktion getätigt hat. Über einen auf der Website einzufügenden Codeschnipsel wird bei dem Besucher ein Cookie angelegt, über den er anschliessend getrackt wird, um ihn erneut anzusprechen und wieder zurück zu leiten.
Remarketing
Remarketing ist auch eine gute Möglichkeit für Cross-Selling sowie die Ansprache neuer Zielgruppen, beispielsweise mittels der Google-Funktion „Similar Audiences". 

Google bietet die Möglichkeit, innerhalb des Adwords-Kontos oder in Google Analytics mit Remarketing-Listen zu arbeiten. Durch Verknüpfung des Adwords-Kontos mit dem YouTube-Kanal können auch Video-Remarketing-Listen erstellt werden. Über den Facebook Ad-Manager kann eine Custom Audience erstellt und ebenfalls ein Tracking-Pixel verwendet werden.





Online Marketing Trends 2017 - Customer Experience Management



Customer Experience Management


Der Customer von heute ist auf das persönliche Gespräch und die Nutzen-Argumentation des Verkäufers weniger angewiesen, er besorgt sich seine Informationen vorab bei Vergleichsportalen und verschiedenen Anbietern im Internet, und entscheidet nach seinen eigenen Kriterien. Der klassische Verkauf funktioniert meist nicht mehr. Marketing und Sales werden daher noch stärker miteinander vernetzt. Zunehmend muss auf das, über das softwaregestützte reine CRM hinausgehende, Customer Experience Management fokussiert werden. Hier sind stark kundenorientierte Marketingkonzepte gefragt, um den Kunden zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, mit den richtigen Lösungsangeboten für seinen individuellen Bedarf abzuholen, ihn zu begeistern und zu einem loyalen Kunden zu machen.
                                                                                   Multichannel Customer Experience Management 



Contentmarketing 2017

Im Contentmarketing warten neue Herausforderungen. Der Verkäufer muss sich mittels relevantem, Mehrwert schaffendem Content bei seiner Zielgruppe positionieren, einen Kontext schaffen, eine nachhaltige Verbindung zu seinen Interessenten und Kunden aufbauen. Aufgrund des mittlerweile zu verzeichnenden Überangebotes an Online-Inhalten sinkt jedoch die organische Sichtbarkeit bei Google, so dass der Content nicht nur bereitgestellt, sondern auch wiederum besser beworben werden muss, um sich von der Konkurrenz abheben zu können. Hier spielen Promotion im Social Media sowie Native Ads, die in einem redaktionellen Umfeld ausgespielt werden, eine große Rolle.


 Fortsetzung zu den Marketing-Trends 2017 hier

Share