Verwendung von Bildern aus dem Internet

Um keine unnötigen Abmahnungen wegen widerrechtlicher Verwendung von Bildern aus dem Internet zu riskieren, sollten bei der Nutzung von Bildern Dritter generell das Recht am eigenen Bild sowie das Urheberrecht beachtet werden:

Bilder von identifizierbaren Personen dürfen nur mit deren Einverständnis veröffentlicht werden.
Urheberrechtlich geschützt ist grundsätzlich jedes Bildmaterial, unabhängig von seinem Inhalt oder künstlerischem Wert, also beispielsweise auch Stadtpläne - es können lediglich Nutzungsrechte durch den Urheber abgetreten werden.
Fotos und Grafiken, die nicht selbst erstellt wurden, dürfen daher nicht ohne Weiteres in Unternehmensseiten, Onlineshops oder Blogs eingebunden werden. In jedem Fall ist der Urheber zu nennen und die Erlaubnis des Urhebers einzuholen, der zugelassene Nutzungsumfang kann per Lizenzvertrag geregelt werden.

Am besten auch die Bildlizenzen dokumentieren, um die Bildquellen nachvollziehbar zu halten.
Abmahnkosten bei Nichtbeachten der Urheberrechte können sich auf 500 € bis 1000 € pro Bild belaufen, zzgl. Schadenersatz je nach Zeitdauer der widerrechtlichen Verwendung und zzgl. Kosten bei Nichtnennung des Urhebers.

Creative Common Lizenzen


Eine gute Lösung für die Handhabung der Urheberrechte, ohne aufwändige Einzelverhandlungen, bieten die Creative Commons-Lizenzen (aktuelle Version: CC 3.0). Mittels vier vordefinierten Modulen kann der Urheber die gewünschten Nutzungsbedingungen zusammenstellen und festlegen
und der Nutzer erhält damit zugleich klare Angaben:

by = Namensnennung
nd = no derivates - keine Bearbeitung erlaubt
nc = non commercial - keine kommerzielle Nutzung
sa = share alike - Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Eine große Auswahl an frei verwendbaren Bildern mit CC-Lizenz, bei denen meist nur der Urheber genannt werden muss, ist in Wikimedia oder auch auf Flickr mittels den erweiterten Suchein-stellungen zu finden.

©Martin Mißfeld/cc-by-sa-3.0



































































Verwendung von Bildern aus Online-Datenbanken
Verwendung von Stockimages


Bei Online-Bilderportalen, die kostenfreie Bilder anbieten, sind ebenso Lizenzbedingungen
zu beachten, was Urhebernennung, gewerbliche Nutzung, Bearbeitungsrecht und sonstige Verpflichtungen wie Verlinkungen betrifft.

Stockphotos dürfen nur vom Käufer selbst verwendet, nicht vervielfältigt oder in sozialen Medien gepostet werden. Hier sind die Bedingungen hinsichtlich Autor-Nennung und Verlinkung des jeweiligen Portales abzuklären.
iStockphoto beispielsweise verlangt als Quellenachweis bei redaktioneller Verwendung den Vermerk "©iStockphoto.com/Mitgliedsname des Künstlers", bei rein kommerziellen Anwendungen wie Plakaten oder Firmenbroschüren ist hier kein Quellennachweis erforderlich.

public domain -Bilder

 
Gemeinfreie Bilder, gekennzeichnet als "public domain" - frei von Urheberrechten, gehören zum freien Allgemeingut und dürfen frei benutzt werden.



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